Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Sandra Schneider - Ihr Einkauf
Bei vielen Verträgen werden die folgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen zugrunde gelegt.
1. Allgemeines
Aufträge von IE werden ausschließlich zu diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abgeschlossen und durchgeführt. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, sofern und solange sie nicht schriftlich anerkannt wurden.
2. Leistungen
3. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
4. Vergütung
5. Zahlungsmodalitäten
6. Haftung
Schlussbestimmungen
1. Allgemeines
Aufträge von IE werden ausschließlich zu diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abgeschlossen und durchgeführt. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, sofern und solange sie nicht schriftlich anerkannt wurden.
2. Leistungen
- Die Tätigkeit von IE besteht – sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird – in der unabhängigen und weisungsfreien Beratung des Auftraggebers als Dienstleistung.
- Ein konkreter Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert. Der Auftraggeber entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der von IE empfohlenen oder mit IE abgestimmten Maßnahmen. Dies gilt selbst dann, wenn IE die Umsetzung abgestimmter Planungen oder Maßnahmen durch den Auftraggeber begleitet.
- Der konkrete Inhalt und Umfang der von zu erbringenden Tätigkeit richtet sich nach dem schriftlich erteilten Auftrag. Ergibt sich die Notwendigkeit von Zusatz- oder Ergänzungstätigkeiten, wird IE den Auftraggeber hierauf aufmerksam machen. In diesem Fall erfolgt eine Auftragserweiterung durch IE auch dadurch, dass der Auftraggeber die Zusatz- oder Ergänzungstätigkeit anfordert oder aber entgegennimmt.
- IE legt die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie das übermittelte Zahlenmaterial bei ihrer Tätigkeit als vollständig und richtig zugrunde. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit oder zur Durchführung eigener Recherchen ist IE nicht verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen des erteilten Auftrages von IE Plausibilitätsprüfungen oder Wertermittlungen vorzunehmen sind, die allein an die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen, Angaben oder Unterlagen anknüpfen und nicht deren Überprüfung zum Inhalt haben.
- Die Erbringung rechts- oder steuerberatender Tätigkeiten ist als Vertragsinhalt ausgeschlossen.
- Die Weitergabe oder Präsentation schriftlicher Ausarbeitungen oder Ergebnisse von IE gegenüber Dritten bedürfen der vorherigen Zustimmung von IE und erfolgen allein im Interesse und im Auftrag des Kunden. Der Dritte wird hierdurch nicht in den Schutzbereich des Auftrages zwischen dem Auftraggeber und der IE einbezogen. Dies gilt auch dann, wenn der Dritte ganz oder teilweise die Vergütung der Tätigkeit von IE für den Kunden trägt oder diese übernimmt.
3. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt IE die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und inhaltlich zutreffend zur Verfügung.
- Erbringt der Auftraggeber nach Aufforderung von IE die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht vollständig, ist IE nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt, aber nicht verpflichtet, den abgeschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall kann IE dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.
- Der Auftraggeber sichert IE zu, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen vollständig und richtig sind und keine Anhaltspunkte vorliegen bzw. bekannt sind, welche geeignet sind, deren Vollständigkeit und Richtigkeit in Frage zustellen.
4. Vergütung
- Die Leistungen von IE werden – sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart ist – nach den jeweils bei IE geltenden Tagessätzen, zzgl. Auslagen, Nebenkosten, Tagesspesen etc. berechnet und vergütet.
- IE ist berechtigt, für die voraussichtlich zu erbringenden Leistungen angemessene Vorschüsse oder für bereits erbrachte Leistungen angemessene Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Beratung beginnt, bei Vereinbarung von Abschlagszahlung, nach Ausgleich der Vorschussrechnung.
- Werden angeforderte Rechnungen von IE nicht oder nicht vollständig ausgeglichen, ist IE berechtigt, weitere Tätigkeiten solange einzustellen, bis die offenstehende Forderung vollständig beglichen ist. Darüber hinaus kann IE nach vorangegangener schriftlicher Mahnung mit Kündigungsandrohung den abgeschlossenen Vertrag fristlos kündigen. In diesem Fall kann IE dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparter Aufwendungen in Rechnung stellen.
- Zeit- und Vergütungsprognosen von IE in Bezug auf die Ausführung eines Auftrages stellen eine unverbindliche Schätzung dar, da der erforderliche zeitliche Aufwand von Faktoren abhängen kann, die von IE nicht beeinflusst werden können.
- Beruht die Überschreitung des prognostizierten Zeit- oder Vergütungsumfangs auf Umständen, die vom Auftraggeber zu verantworten sind (z. B. unzureichende Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers) ist der hieraus resultierende Mehraufwand entsprechend den jeweils gültigen Tagessätzen von IE zu vergüten. Dasselbe gilt für Überschreitungen bis zu 30%, sofern sie auf anderen Ursachen beruhen.
- Liegt die tatsächliche Bearbeitungszeit um mehr als 30% über der prognostizierten Arbeitszeit, besitzt der Auftraggeber nach Information durch IE ein Wahlrecht entweder den Auftrag zu beenden und die bis dahin erbrachte Leistung zu den vereinbarten Konditionen zu vergüten oder den Auftrag fortzusetzen und die überschrittene Arbeitszeit zusätzlich auf Tagessatzbasis zu bezahlen.
5. Zahlungsmodalitäten
- Bei der mit IE vereinbarten Vergütung handelt es sich um Brutto-Preise.
- Die Rechnungen von IE werden innerhalb 14 Tagen nach Zugang bein Kunden ohne Abzug fällig.
- Der Auftraggeber kommt durch Überschreitung des Zahlungsziels in Verzug; einer Mahnung bedarf es hierfür nicht.
- Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen; im Übrigen ist die Aufrechnung ausgeschlossen. Ist der Kunde kein Verbraucher, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt order unbestritten sind.
6. Haftung
- Mündliche oder fernmündliche Auskünfte, Erklärungen, Beratungen oder Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie sind jedoch nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
- Eine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg von IE empfohlenen Maßnahmen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn IE die Umsetzung abgestimmter oder empfohlener Planungen oder Maßnahmen begleitet.
- IE haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Höhe nach ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ansprüche, die sich auf eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beziehen, unterliegen keiner Haftungseinschränkung.
- Die Haftung von IE entfällt, falls der eingetretene Schaden auch auf unrichtige oder unvollständige Informationen bzw. Unterlagen des Auftraggebers zurückzuführen ist. Dasselbe gilt, falls haftungsbegründende Umstände durch den Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung schriftlich gegenüber IE gerügt wurden.
Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen bedürfen – mit Ausnahme von Auftragserweiterungen gemäß Ziffer 2.c. dieser Bedingungen - zu ihrer Wirksamkeit der Einhaltung der Schriftform. Eine stillschweigende Änderung des Auftrages oder der Allgemeinen Vertragsbedingungen wird ausgeschlossen.
- Sollte eine Regelung des Auftrages oder dieser Vertragsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen des Auftrages sowie dieser Vertragsbedingungen nicht. Für diesen Fall ist zwischen den Vertragsparteien eine rechtswirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck sowie der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Entsprechend ist zu verfahren, falls der Auftrag oder diese Vertragsbedingungen eine regelwidrige Lücke aufweisen sollten, die durch eine ergänzende Vertragsauslegung zu schließen ist.
- Erfüllungsort für alle Leistungen ist Markdorf. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Auftrag (auch solche im Urkunds- und Wechselprozess und im Mahnverfahren) ist Tettnang, soweit der Kunde Kaufmann, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Ist der Kunde kein Kaufmann, wird als Gerichtsstand ebenfalls Tettnang vereinbart, falls der Kunde zur Zeit der Klageerhebung keinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt und oder seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands hat oder dorthin verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht bekannt ist.